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Die Begriffe »Kind« und »Jugendliche« werden derzeit durch verschiedene Regelungen unterschiedlich definiert. Das Strafgesetzbuch, definiert ein Kind im Sinne dieses Kodex als eine Person, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist ein Minderjähriger eine Person, deren Alter zum Zeitpunkt der Straftat zwischen 14 und 18 Jahren lag. Nach dem Familiengesetz dürfen Eltern ein Kind im Vorschulalter nicht ohne Aufsicht einer Person, die älter als 16 Jahre ist, verlassen.
Dieses Gesetz schreibt auch das Recht und die Pflicht der Eltern vor, ihrem Kind unter sechzehn Jahren zu verbieten, nachts ohne die Begleitung von sich selbst oder anderen Erwachsenen, denen sie vertrauen, auszugehen. Ausgehen in der Nacht bedeutet, dass man zwischen und Uhr morgens unterwegs ist. Grundsätzlich ist es Kindern nicht untersagt, Unterhaltungsorte wie Tanzlokale zu besuchen.
Dies unterliegt jedoch der in den Fragen 2 und 4 genannten Einschränkung. Besuche von Kindern in Vergnügungsstätten sind durch das Recht und die Pflicht der Eltern eingeschränkt, einem Kind unter sechzehn Jahren zu verbieten, ohne Begleitung der Eltern oder anderer Erwachsener, denen es vertraut, nachts auszugehen siehe die Antwort unter 2.
Die Bestimmungen des Handelsgesetzes verbieten den Verkauf alkoholischer Getränke und anderer alkoholhaltiger Getränke an Personen unter 18 Jahren siehe auch Antwort unter 3. In Kroatien sind allgemeine Vorschriften zum Jugendschutz in diesem Bereich im Gesetz über audiovisuelle Aktivitäten festgelegt. Darüber hinaus hat das Kroatische Audiovisuelle Zentrum die Klassifikationsverordnung für audiovisuelle Werke verabschiedet, die das Verfahren zur Bewertung audiovisueller Werke Filme und deren Kennzeichnung die Kategorien: alle Altersgruppen, 12, 15 und 18 hinsichtlich ihrer Eignung für Altersgruppen regelt, um Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten für ihr Alter zu schützen.
In der Praxis dient es dazu, die Eltern auf potenziell ungeeignetes Material für Kinder aufmerksam zu machen, da es keine formelle Überwachung und Kontrolle hinsichtlich des Zugangs zu öffentlichen Filmvorführungen gibt. Darüber hinaus ist es verboten, Videospiele, deren Kategorie für ihr Alter ungeeignet ist, an Minderjährige zu vertreiben, zu verkaufen oder zu vermieten. Weitere Informationen über die Umsetzung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor audiovisuellen Inhalten erhalten Sie beim Kroatischen Audiovisuellen Zentrum per E-Mail: info havc.