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Selbst für Berufsrichter sei der Fall ziemlich grausig, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag. Der Prozess stand im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen bei Freiburg, bei dem ein Junge von mehreren Tätern vergewaltigt worden war. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf: Es sei nicht ausreichend begründet, warum keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege.
Aufgrund eines Gutachtens sei in der Verhandlung klar geworden, dass bei dem Mann eine sadistisch geprägte Pädophilie vorliege und dieser vermindert schuldfähig sei, sagte der Richter.
Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem das Geständnis des Mannes und die lange Untersuchungshaft. Negativ seien mehrere Vorstrafen, die hohe Rückfallgeschwindigkeit nach einer früheren Haftstrafe und die Schwere der geplanten Straftat. Der Angeklagte hatte über das Darknet - das ist ein besonders geschützter Bereich des Internets - Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des Jungen aufgenommen.
Er fragte an, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Geschnappt wurde er, weil er die Festnahme des Paares aus Staufen nicht mitbekommen hatte.